Laufhaus in Berlin weiter vor Gericht

Laufhaus in Berlin weiter vor Gericht

Nach wie vor will der Rechtsstreit um das geplante Laufhaus in Berlin nicht enden. Seit nun mehr fast 5 Jahren streiten sich Betreiber und Baubehörde vor Gericht über die Genehmigung. Grund ist hier vor allem der Straßenstrich in Berlin. Alles begann im Jahre 2008. Damals reichte der Investor, der zugleich Betreiber sein wollte, einen Antrag bei der zuständigen Baubehörde ein. Diese lehnt den Antrag auf das Laufhaus in Berlin jedoch ab. Die Begründung hing direkt zusammen mit dem Straßenstrich. Das neue Laufhaus sollte den Plänen nach an der Kurfürstenstraße errichtet werden. Also in direkter Nähe vom Straßenstrich. Insgesamt waren an die 50 Zimmer geplant. Die Frauen hätten bei Bedarf tageweise ein Zimmer anmieten können und die Freier direkt an der geöffneten Zimmertür für ein sexuelles Erlebnis anwerben können. Die Baubehörde, damals vertreten durch den Baustadtrat Bernd Krömer (CDU) sah jedoch eine negative Auswirkung auf den „Kiez“ und stimmt einer Vergrößerung des Rotlicht-Milieus nicht zu. Die Situation in der Gegend wäre mit dem Laufhaus unnötig erschwert worden.

Laufhaus: Intervention vor Gericht

Das jedoch konnte der Investor nicht nachvollziehen und legte für sein Laufhaus Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht ein. Dieses sah nach eingehender Prüfung der Sachlage die Begründung der Behörde für rechtens und beschied die Klage zu Gunsten der Baubehörde. Der Kläger ging jedoch in Berufung. Fortan war das Oberverwaltungsgericht für die Rechtssache um das Laufhaus in Berlin zuständig. Auch im Berufungsverfahren schloss sich die nächsthöhere Instanz dem vorherigen Urteil an. Eine Baugenehmigung für das Laufhaus in direkter Nähe zum Straßenstrich kann nicht erteilt werden, lautet das Urteil, welches am 07.Juni 2012 erging.

Bereits im laufenden Berufungsverfahren änderte die Baubehörde zugleich das Planungsrecht für das betroffene Gebiet. Damit sollte das Grundstück, auf dem zuvor das Laufhaus geplant war, nun als Mischgebiet ausgewiesen werden. Eine Veränderungssperre wurde erlassen. Grund für das ablehnende Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht war zudem auch die neue Veränderungssperre. Dieser stehe so der beantragten Nutzung für ein Laufhaus in Berlin entgegen. Das Urteil selbst und die Planungsänderung hatten jedoch keine Auswirkungen auf den bereits bestehenden Straßenstrich.

Revision eingelegt

So schnell wollte sich der Investor mit seinem Laufhaus in Berlin jedoch nicht geschlagen geben. Kurz nach dem Urteil beantragte er die Revision. Dabei stützte er sich unter anderem auf Hilfsanträge.- Mit der Planungsänderung und dem Inkrafttreten der geänderten Situation sowie der Veränderungssperre hätte die Behörde neu über einen Bauantrag für das Laufhaus entscheiden müssen, so die Auffassung des Investors.

Die Revision erzielte nun einen Teilerfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht. In seiner Entscheidung stützte sich das BVG auf die Veränderungssperre. Diese sei, nachdem der neue Bebauungsplan bekanntgemacht worden ist, außer Kraft getreten. Und genau dieser Punkt sei durch das Revisionsgericht zu berücksichtigen gewesen. Das Verfahren zum Laufhaus in Berlin wurde damit erneut an das Oberverwaltungsgericht vor wenigen Tagen zur neuen Prüfung zurückverwiesen. Ob damit in 2013 in dem bereits seit Jahren andauernden Rechtsstreit um ein Laufhaus in Berlin noch mit einer Entscheidung zu rechnen sei, halten Beobachter für unwahrscheinlich. So wird auch im kommenden Jahr ein Laufhaus die Gerichte in Atem halten.

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